Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
der Fritz Figge GmbH Mettmanner Straße 222, 42549 Velbert
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Lieferungen und Leistungen der Fritz Figge GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von der Fritz Figge GmbH schriftlich bestätigt wurden. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von der Fritz Figge GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, wird widersprochen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
1. Bestellungen werden erst mit der Auftragsbestätigung durch die Fritz Figge GmbH verbindlich. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fritz Figge GmbH.
2. Angebote und Preisangaben sind freibleibend, es sei denn, Fritz Figge GmbH räumt im Angebot ausdrücklich einen Zeitraum zur Gültigkeitsdauer der Preisangabe ein.
§ 3 Preise und Zahlung, Aufrechnung
1. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto ab Werk.
2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig und zahlbar. Der Mindestrechnungswert für Lieferscheinkunden beträgt 30,00 €. Für Rechnungen unter 30,00 € wird zusätzlich zum Rechnungsbetrag eine Pauschale von 10,00 € berechnet.
3. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch der Fritz Figge GmbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird, gelten die Regelungen des § 321 BGB.
§ 4 Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich "ab Werk" der Fritz Figge GmbH, dieser gilt als Erfüllungsort. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand bzw. Abholbereitschaft. Die Gefahr am Liefergegenstand geht mit Übergabe an die Transportperson über. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware durch die Fritz Figge GmbH ausgeliefert wird.
2. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Kunden unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls ist die Fritz Figge GmbH berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.
3. Falls die Fritz Figge GmbH die Ware auf Wunsch des Kunden ausliefert, fallen folgende Fahrtkosten ab dem Sitz der Fritz Figge GmbH zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer, derzeit 19%, an:
Stadtgebiet Velbert, Nettobestellwert unter € 30,00: € 10,00
Stadtgebiet Velbert, Nettobestellwert über € 30,00: € 0,00
bis 25 km Hin- und Rückfahrt, Bestellwert unabhängig: € 20,00
bis 30 km Hin- und Rückfahrt, Bestellwert unabhängig: € 26,50
über 30 km, Bestellwert unabhängig: € 0,82 pro gefahrenem KM der Hin- und Rückfahrt
§ 5 Lieferzeiten, Verzug, Teillieferungen
1. Liefertermine und vereinbarte Fristen sind stets geschätzt und unverbindlich.. Etwas anderes gilt nur, wenn solche ausdrücklich schriftlich als „Fix“ durch die Fritz Figge GmbH bestätigt werden.
2. Teillieferungen sind zulässig, insbesondere zur Abwendung eines Verzugsschadens ist der Kunde verpflichtet, Teilmengen abzunehmen.
3. Gerät die Fritz Figge GmbH in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung unmöglich, ist ihre Haftung nach Maßgabe des § 8 dieser AGB beschränkt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Fritz Figge GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist berechtigt, die von der Fritz Figge GmbH gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte der Fritz Figge GmbH beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
3. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fritz Figge GmbH nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum sofortigen Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Fritz Figge GmbH ist auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners gestellt wird.
4. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen der Fritz Figge GmbH Eigentumsrechte zustehen, tritt der Vertragspartner schon jetzt zur Sicherung an die Fritz Figge GmbH ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen.
5. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Vertragspartner stets für die Fritz Figge GmbH vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Fritz Figge GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Fritz Figge GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren der Fritz Figge GmbH mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Vertragspartner der Fritz Figge GmbH anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Vertragspartner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für die Fritz Figge GmbH. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder abgetretenen Forderungen hat der Kunde die Fritz Figge GmbH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
7. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so ist die Fritz Figge GmbH auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.
§ 7 Sachmängel
1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Anforderungen. Falls die Fritz Figge GmbH nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Kunden zu liefern hat, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht die Fritz Figge GmbH ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne ihre Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung oder, sofern eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme.
4. Jede Mängelanzeige hat unverzüglich und schriftlich zu erfolgen.
5. Wurde eine Erstmusterprüfung vereinbart oder ein Werkvertrag mit uns geschlossen, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Kunde bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können. Zeigen sich Mängel erst später, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.
6. Der Fritz Figge GmbH ist Gelegenheit zu geben, den Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen an die Fritz Figge GmbH frachtfrei zurückzusenden; sie übernimmt die Transportkosten nur, wenn sich die Mängelrüge als berechtigt erweist in Höhe des günstigsten Versandweges. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne Zustimmung Änderungen an der beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.
7. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beseitigt die Fritz Figge GmbH den Mangel oder liefert Ersatz. Im Fall des mehr als zweifachen Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis bzw. die vereinbarte Vergütung angemessen mindern. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Mangel auf einem verschulden der Fritz Figge GmbH beruht. In diesem Fall kann der Kunde Schadenersatz nach den in § 10 dieser AGB bestimmten Voraussetzungen verlangen.
§ 8 Haftung und Schadenersatz
1. Die Haftung der Fritz Figge GmbH auf Schadenersatz, gleich aus welchem vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieses § 8 beschränkt, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt.
2. Die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung der Fritz Figge GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Fritz Figge GmbH haftet für eigene vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen sowie derartige Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen unbeschränkt.
4. Fritz Figge GmbH haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit, es sei denn, dass eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die nach dem Inhalt und Zweck des Auftrages der Fritz Figge GmbH gerade auferlegt werden sollen oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
5. Der Höhe nach ist die Haftung nach Absatz 4 auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den eingetretenen Schadenfall abgeschlossene Versicherung (nicht Summenversicherung) abgedeckt ist, haftet Fritz Figge GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, wie beispielsweise höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
6. Im Übrigen ist die Haftung von Fritz Figge GmbH – unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Fritz Figge GmbH haftet zudem nicht für mittelbare Schäden, ebenso nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
7. Die Fritz Figge GmbH haftet nicht für Auskünfte oder Beratungen, sofern sie nicht zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören. Unentgeltliche Auskünfte und Beratungen erfolgen stets aus Gründen reiner Kulanz und damit unter Ausschluss jeglicher Gewähr und Haftung.
8. Soweit die Haftung von Fritz Figge GmbH nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen der Lieferanten der Fritz Figge GmbH und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten, ohne dass hieraus dem anderen Vertragspartner Ansprüche entstehen.
§ 10 Sonstiges, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fritz Figge GmbH nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Dies gilt auch nach Abänderung oder Anonymisierung.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz der Fritz Figge GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
Stand: Juni 2018